Allgemeine Fragen

Convertible private equity (deutsch: umtauschfähiges Eigenkapital) ist Eigenkapital (also Aktien, Unternehmensanteile), dass durch einen Zusatzvertrag (conversion agreement/Umtauschvertrag) direkt an das Eigentum an einem bestimmten Grundstück bzw. einer bestimmten Immobilie gebunden ist.

Aktien des Projektes Puntas de José Ignacio können beim wirtschaftlicher Eigentümer AustroInvest International Ltd. (AustroInvest) erworben werden. AustroInvest ist eine bankunabhängige unbelastete aktive Beteiligungsgesellschaft, die seit über 25 Jahren Investments am amerikanischen Kontinent tätigt.

Das Gesellschaftskapital der AustroInvest besteht aus Stammaktien (Managementaktien) und Vorzugsaktien (Vermögensaktien). Für den Grundstückskauf werden Vorzugsaktien verwendet. Alle Vorzugsaktien sind international wertpapierdepotfähig, fungibel und können auch vom Aktienkäufer von der Gesellschaft über den transfer agent der Gesellschaft als Zertifikat bezogen werden. Die Internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) der Aktien ist: QOXDBM028729.

Rund 75,1 % der Aktien der AustroInvest befinden sich in Depots von Anlegern, die in Großbanken gehalten werden (u.a. UBS, Raiffeisen, Julius Bär, Erste Bank, Bank Austria). Rund 24,9 % der Aktien befinden sich im Besitz der AustroInvest ltd. Dieser Anteil ist variabel und vermindert sich der Aktienverkäufe der Gesellschaft bzw. erhöht sich durch Rückkäufe der Gesellschaft.

Je nach Projektverlauf und gesamtwirtschaftlicher Entwicklung wird eine Steigerung des Grundwertes in der Region erzielt. Historisch betrachtet betrug die Steigerung des Wertes für Grund und Boden je nach Region ca. 5-7%. Durch die Regionalentwicklung soll dieser Wert deutlich erhöht werden. Ziel der Regionalentwicklung ist es, durch ein nachhaltiges Projekt die Region wirtschaftlich zu stärken und somit sowohl die lokale als auch internationale Nachfrage zu erhöhen.

Nein, wie bei jedem Investment in Aktien gibt es keine Fixverzinsung. Sollte der Preis für Grund und Boden fallen, fällt auch der Wert der Aktie.

Zum einen besteht ein wirtschaftliches Risiko, das ähnlich hoch bzw. gering wie bei anderen Immobilienkäufen ist. Preise unterliegen Angebot und Nachfrage und können zeitlichen Schwankungen (z.B. gesamtwirtschaftliche Lage) unterliegen. Bei Auslandsinvestments sind zusätzlich politische und rechtliche Risiken sowie das Wechselkursrisiko zu beachten. Derzeit werden die meisten Immobilientranskationen in Uruguay in USD durchgeführt. Wie bei anderen Investments besteht auch hier das Risiko eines (Total-)Verlustes. Die Wahrscheinlichkeit, dass Preise für Grund und Boden auf 0 sinken ist praktisch kaum vorstellbar.

Die Aktien sind jederzeit unter Vorzeigung des Conversion Agreements umtauschbar. Eine Mindestbehaltefrist gibt es nicht. Theoretisch können auch Aktien unmittelbar nach dem Kauf umgetauscht werden.

Grundsätzlich muss das Conversion Agreement nicht ausgeführt werden. Die Aktien können beliebig lange in einem Depot gehalten werden. Sollte die Aktien verkauft werden, kann dies entweder über Rücknahme durch die Aktiengesellschaft geschehen oder direkten Übertrag an einen anderen Käufer.

Die Aktie wird nicht an der Börse gehandelt, sondern der Kauf erfolgt OTC (over the counter). Wie bei anderen Firmenanteilen (z.B. GmbH-Anteile) gibt es einen Buchwert der Aktien, der sich oft maßgeblich vom aktuellen Wert unterscheidet. Einsichtnahme in die Bücher ist jederzeit durch einen potentiellen Käufer möglich. Im Depot werden Aktien, die keinen Börsenkurs haben, meist ohne Wert eingebucht.

Nein. Wie bei jedem Aktienhandel fallen Spesen an, die abhängig vom Broker sind. Bei Haltung der Aktien in einem Wertpapierdepot entstehen dafür Depotkosten.

Das Conversion Agreement besteht aus einem notariell beglaubigten Vertrag, der die Überschreibung eines bestimmten Grundstückes laut beigefügter Pläne vorsieht. Bei Ausführung des Conversion Agreements werden die Aktien an die Gesellschaft zurückgegeben und über Notare die grundbücherliche Eintragung vorgenommen. Die Ausübung des Conversion Agreement bedarf keine Anwesenheit in Uruguay sondern kann bei einem österreichischen Notar vorgenommen werden.

Bei einem Konkurs der AustroInvest trage ich als Käufer kein Risiko. Das Conversion Agreement wird bei Unterzeichnung dem uruguayischen Notar vorgelegt, wodurch eine Klausel im Grundbuch des im Conversion agreements definierten Grundstücks erstellt wird. Sollte die AustroInvest in Konkurs gehen, ist sie verpflichtet, die Aktien zurückzunehmen und die Grundbucheintragung kann unabhängig durchgeführt werden.

Nein. Durch die direkte Verknüpfung mit dem Grundstück steigt bei höheren Grundstückspreisen auch der Wert der Aktie. Eine Nach- oder Aufzahlung ist nicht erforderlich. Es fallen lediglich herkömmliche Kosten für die Vertragserrichtung und die Eintragung an.

Anschrift

Mit unseren Büros in Wien und Uruguay können wir Ihnen die beste Infrastruktur bereitstellen und flexibel auf Ihre Anliegen eingehen.

Wien:

Reithlegasse 11/10, 1190 Wien

Uruguay:

Calle Lengua de Diamantes, Ed. Maracopa A206, 20162 Punta del Este

E-mail:

office@puntas-jose-ignacio-invest.com

Impressum

Firma:

Establecimiento Puntas de Jose Ignacio

RUT:

100206230016

Kontaktieren Sie uns!

© AustroInvest Ltd. All rights reserved. Terms of use and Privacy Policy